Wenn Sie wissen möchten, welchen Verkaufswert Ihr Fahrzeug hat, fertigen wir gerne für Sie ein Wertgutachten zum Festpreis an. Darin wird der Verkaufswert in der Region bescheinigt. Auch, wenn Sie gegenüber dem Finanzamt für ein geschäftlich genutztes Fahrzeug nachweispflichtig hinsichtlich des Verkaufserlöses sind, ermitteln wir den Zeit- oder Verkaufswert. Haben Sie einen Oldtimer, ein sehr seltenes Fahrzeug oder einen wertvollen Selbst- oder Umbau eines Fahrzeugs, ist ein solches Gutachten, das den Zeitwert und den Neupreis für die Versicherung ausweist, in aller Regel sogar erforderlich.
Als Geschädigter trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten und Sie haben die Wahl welchen Gutachter Sie zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs zu Rate ziehen.
Sollten Sie nicht bei uns vorbei kommen, ist eine Besichtigung bei Ihnen zu Hause oder auf der Arbeit kein Problem.
Wir versuchen immer so schnell wie möglich Ihnen das erstellte Gutachten zur Verfügung zu stellen, dies dauer idR. zwischen 2-3 Tagen.
Sind Sie Geschädigter, so trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten. Bei anderen Leistungen teilen wir Ihnen entsprechende Preise mit.