Sollte die Schadenhöhe weniger als 750 Euro betragen und somit kein vollständiges Haftpflichtschadengutachten von Nöten sein, bieten wir Ihnen die Erstellung eins Kurzgutachtens an. Dies hat, im Gegensatz zu einem einfachen Kostenvoranschlag einer Werkstatt, eine höhere Aussagekraft, da es einerseits Bezug zum Schadenereignis in einer kurzen Beschreibung nimmt und andererseits durch Beweissicherungsfotos dokumentiert ist. Des Weiteren beinhaltet es die notwendige Reparaturkostenkalkulation und wichtige Fahrzeugdaten. Kurzgutachten sind ebenfalls von dem regulierungspflichtigen Versicherer voll zu erstatten. Scheuen Sie sich also nicht, sich auch bei “Kleinschäden” mit uns in Verbindung zu setzen. Insbesondere, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei dem vorliegenden, von Ihnen nicht verschuldeten Schaden, um einen Bagatellschaden (Wert unter 750 Euro) handelt, sollten Sie in jedem Fall ein Gutachten einholen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Als Geschädigter trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten und Sie haben die Wahl welchen Gutachter Sie zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs zu Rate ziehen.
Sollten Sie nicht bei uns vorbei kommen, ist eine Besichtigung bei Ihnen zu Hause oder auf der Arbeit kein Problem.
Wir versuchen immer so schnell wie möglich Ihnen das erstellte Gutachten zur Verfügung zu stellen, dies dauer idR. zwischen 2-3 Tagen.
Sind Sie Geschädigter, so trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten. Bei anderen Leistungen teilen wir Ihnen entsprechende Preise mit.