Eine typische Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall beginnt häufig damit, dass die Versicherung erklärt, dass sie kein Kfz-Gutachten benötigen, sondern dass ein Kostenvoranschlag mit Fotos genügt. Ein geschickter Schachzug! Das Motiv dahinter scheint klar zu sein. Die Versicherung möchte über die Strategie “Kostenvoranschlag” das Geld für den Gutachter sparen. Erst auf den zweiten Blick wird deutlich: Es steckt noch viel mehr dahinter!
Eine typische Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall beginnt häufig damit, dass die Versicherung erklärt, dass sie kein Kfz-Gutachten benötigen, sondern dass ein Kostenvoranschlag mit Fotos genügt. Ein geschickter Schachzug! Die Versicherung möchte über die Strategie “Kostenvoranschlag” das Geld für den Gutachter sparen.
Weshalb fordert die gegnerische Versicherung eigentlich einen Kostenvoranschlag mit Fotos an?
Grund für die Anforderung eines Kostenvoranschlags seitens der Versicherung ist deren Motivation, den vorliegenden Schadensfall so kostengünstig wie möglich abzuwickeln. Um das zu erreichen, möchte die Versicherung als Erstes einen Kostenvoranschlag von Ihnen. Dadurch entstehen für die Versicherung im späteren Verlauf viele Vorteile:
Der Kostenvoranschlag kostet die Versicherung nichts. Die Versicherung macht den Kostenvoranschlag nicht selbst, sondern vielmehr die Werkstatt. Das erspart der Versicherung zu den Kosten auch Arbeit. Der Kostenvoranschlag ist bei näherer Betrachtung ein verbindliches Versprechen der Werkstatt, eine Reparatur zu einem bestimmten Preis auszuführen. Dies wiederum ist für die Versicherung ein weiterer Vorteil, da sie damit erste fundierte Zahlen und Fakten hat, auf die sie sich bei der Abwicklung des Falles verbindlich berufen kann. Diese zweckfremde Benutzung eines Kostenvoranschlags lässt sich die Werkstatt jedoch in aller Regel bezahlen. Die Versicherung wiederum verweist ihrerseits häufig darauf, dass Kostenvoranschläge unentgeltlich erstellt werden und lehnt die Kosten dafür ab.
Wieso ist das für Sie wichtig?
Durch den eben beschriebenen Vorgang wird deutlich, dass der Werkunternehmer eine offene Forderung hat, der Schuldner jedoch nicht eindeutig festgelegt werden kann, insbesondere dann nicht, wenn die Versicherung sich erfolgreich auf die Unentgeltlichkeit von Kostenvoranschlägen berufen kann. Im Zweifel wird man dann auf Sie zukommen, um die Rechnung zu begleichen.
Das Honorar, das der Kfz-Gutachter verlangt, ist nicht der einzige Dorn im Auge der Versicherung. Sein Gutachten bringt auch Transparenz in den Schadenfall. Das Feststellen der Schadenhöhe ist nach einem Unfall einer von vielen Schritten. Jede der beteiligten Parteien verfolgt andere Interessen. Was fehlt, ist ein neutraler Blickwinkel. Sowohl in einem Autohaus, als auch bei einer Versicherung arbeiten Profis, die schon hunderte, wenn nicht tausende Schäden reguliert haben und sich in der Materie bestens auskennen und jeweils ihre eigenen, für sie vorteilhaften Interessen verfolgen. Ein neutrales Kfz-Gutachten schützt Sie davor, zum Spielball der Schadenprofis zu werden!
Ihre Ansprüche nach einem Unfall können umfangreicher sein, als Sie zunächst vielleicht denken. Doch nur derjenige, der seine Rechte kennt, kann von Ihnen Gebrauch machen und kann eventuell bestehende Ansprüche geltend machen und im besten Fall auch durchsetzen. Am besten wird das anhand eines Vergleichs aus dem Boxsport deutlich:
In der einen Ringecke befindet sich der Kfz-Kostenvoranschlag, er besteht lediglich aus einer Kalkulation. Mehr bringt er nicht auf die Waage …Ansprüche wie Minderwert und Ausfallkosten werden nicht ermittelt, gehen also zu Ihren Lasten.
In der anderen Ringecke befindet sich der unabhängige Kfz-Gutachter, er ermittelt neben den reinen Reparaturkosten viele weitere schadenrelevante Positionen wie beispielsweise Minderwert und Ausfallkosten. Dies sind an sich gute Aussichten, da diese Wertminderungen oder Kosten später dann nicht zu Ihren Lasten gehen! Ein neutraler Gutachter hat aus Sicht des Versicherers eine teurere Schadenregulierung zur Folge. Er kostet den Versicherer nicht nur das Gutachterhonorar, sondern bringt mit seinem Sachverständigengutachten auch Transparenz in den Schadenfall und schafft damit auch Klarheit.
Bei einem Kostenvoranschlag liegt das Prognoserisiko bei der Kfz-Werkstatt. Falls sich später die Reparatur als teurer erweist, als zunächst angenommen, passiert häufig Folgendes:
Der Versicherer beruft sich auf den niedrigeren Kostenvoranschlag, lehnt die Übernahme der zusätzlichen Kosten ab und wälzt sie so auf den Geschädigten (Sie!) ab. Beim Sachverständigengutachten dagegen liegt das Prognoserisiko beim Kfz-Sachverständigen. Kommt es zu einer Ausweitung der Reparaturkosten, dann kommt die Versicherung für die tatsächlichen Reparaturkosten auf.
Möchten Sie eine möglichst aussagekräftige Beweissicherung, nachdem es zu einem Unfall / Haftpflichtschaden gekommen ist?
Dann bedenken Sie: Ein Kostenvoranschlag hat so gut wie keinen beweissichernden Charakter. Sollte es im Laufe der Schadenregulierung Schwierigkeiten oder Verzögerungen geben, kann ein Kostenvoranschlag im Zweifel nichts ausrichten und wird Ihnen somit auch nicht weiterhelfen.
Das Sachverständigengutachten hingegen Ihnen im Gegensatz zum Kostenvoranschlag umfassenden Schutz. Zusätzlich steht Ihnen der gesamte Rechtsweg offen. Schon die „kleinere Variante“ eines Sachverständigengutachtens, das Kurzgutachten, enthält die Merkmale eines Beweissicherungsgutachtens und bietet damit ausreichenden Schutz nach einem Verkehrsunfall. Immer dann, wenn bei der Schadensabwicklung Probleme auftreten, kommen Sie in der Regel mit einem Kfz-Kostenvoranschlag nicht weiter.
Die Nachteile eines bloßen Kostenvoranschlags sind im Folgenden zusammengefasst:
Das Sachverständigengutachten ist viel umfangreicher und detaillierter als ein Kostenvoranschlag. Neben der reinen Kalkulation werden darin alle weiteren schadenrelevanten Punkte aufgeführt.
Jedes Unfallgutachten ist eine von einem Kfz-Sachverständigen abgegebene, nachvollziehbare und nachprüfbare Beurteilung eines Schadensereignisses.
Der Sachverständige erstellt es aus einem grundsätzlich unabhängig und insbesondere nicht an fremde Weisungen gebunden. Der darin beschriebene Sachverhalt wird auf eine Weise dargestellt, die auch für Nichtfachleute verständlich ist. Anders als beim Kostenvoranschlag liegt das Prognoserisiko beim Kfz-Sachverständigen. Das bedeutet: Sollte sich bei der Reparatur ein höherer Schaden herausstellen, als zunächst angenommen wurde, muss sich die Versicherung an die tatsächlich anfallenden unfallbedingten Reparaturkosten halten. In diesem Fall untersucht der Sachverständige die zusätzlich aufgetauchten Schäden und erstellt daraus eine Reparaturkostenausweitung. Der Umfang des Sachverständigengutachtens variiert je nach Schadensart und Schadenshöhe. Außerdem ist es von Unfallfahrzeug zu Unfallfahrzeug verschieden. Deswegen verbietet sich eine pauschalisierte Darstellung. Es werden darin neben den reinen Ermittlungen zum eingetretenen Schaden auch folgende Punkte berücksichtigt:
Der Kostenvoranschlag besteht lediglich aus einer Kalkulation, in der die Reparaturkosten ermittelt werden und einigen wenigen weiteren Punkten. Bei einem Schaden von z. B. 1300 Euro besteht der Kfz-Kostenvoranschlag typischerweise aus 2 DIN-A4 Seiten und enthält kaum mehr als die Kostenaufstellung.
Ein Sachverständigengutachten des gleichen Schadensfalles umfasst typischerweise 10 DIN-A4 Seiten und enthält unter anderem eine detaillierte Fotodokumentation als Anlage, die der Beweissicherung dient. Geht es um eher geringe Schäden an Ihrem Fahrzeug, bewegen Sie sich als Geschädigter mit einem Kostenvoranschlag unserer Ansicht nach auf dünnem Eis. Die Versicherung bezahlt in diesem Beispielfall kein Kfz-Schadengutachten, weil es sich aus deren Sicht um einen Bagatellschaden handelt. Andererseits reicht hier ein Kostenvoranschlag häufig nicht aus, um alle schadensrelevanten Positionen ohne verbleibendes Risiko für Sie als Geschädigten zu ermitteln. In einem Fall wie diesem bieten wir daher den Geschädigten das Erstellen eines Kurzgutachtens an und ermitteln darin alle Werte, die Sie für die weitere Schadenabwicklung benötigen
Der Kfz-Sachverständige berücksichtigt beim Erstellen des Gutachtens stets die gesetzlichen Bestimmungen und zusätzlich die aktuelle Rechtsprechung. Handelt es sich um ein Kaskogutachten, berücksichtigt er außerdem den zugrunde liegenden Versicherungsvertrag, der bei einem Kostenvoranschlag keine Beachtung findet. Er gleicht außerdem die Fahrzeugpapiere und die tatsächlichen technischen Daten des Fahrzeugs ab. Beim Kostenvoranschlag werden diese einfach aus dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) übernommen. Ebenso wird jeder Sachverhalt einer Plausibilitätsprüfung unterzogen, beim Kostenvoranschlag dagegen werden die Schäden ohne besondere Prüfung kalkuliert. Hinzu kommt, dass im Kostenvoranschlag Vorschäden und Altschäden unberücksichtigt bleiben, wobei gerade diese für die Schadenabwicklung wichtig sind. Im Schadengutachten dagegen geht der Gutachter explizit auf Vorschäden und Altschäden ein.
Tipp: Liegen bei einem Fahrzeug Vorschäden oder Altschäden vor, empfehlen wir auf alle Fälle das Gutachten; ein Kostenvoranschlag reicht hier aus unserer Sicht nicht aus.
Im Kostenvoranschlag erfolgt auch keine Abschätzung, ob der angenommene Reparaturweg überhaupt angemessen ist und ob er bei der gegnerischen Versicherung durchgesetzt werden kann. Der im Sachverständigengutachten genannte Reparaturweg berücksichtigt stets die technischen Voraussetzungen und eruiert, ob die Reparatur mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand ausgeführt werden kann. Der Sachverständige bezieht in seine Empfehlungen u. a. Vorschäden und Altschäden, Laufleistung und Fahrzeugalter mit ein. Auf diese Weise entsteht unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und der gegebenen Rahmenbedingungen ein angemessenes Kfz-Gutachten. Ein Kostenvoranschlag weist außerdem auch nicht auf mögliche Risiken hin, etwas, das bei einem Gutachten stets der Fall ist und was dem Geschädigten viel mehr Sicherheit gibt. Nur, wenn Sie als Geschädigter alle relevanten Informationen haben, können Sie auch die richtigen Entscheidungen treffen!
Bei keiner Schadenabwicklung ist der Verlauf vorher absehbar. Unstimmigkeiten über den Schadenumfang oder den Unfallhergang können immer auftreten. Es gilt dann: Als Geschädigter sind Sie beweispflichtig! Das bedeutet, dass Sie die genaue Höhe Ihres Schadenersatzanspruchs belegen müssen. Ein Kfz-Kostenvoranschlag kann hier nur wenig zur Beweissicherung beitragen. Tauchen Schwierigkeiten auf, kann es sein, dass Sie auf einem Teil der Ihnen zustehenden Entschädigung sitzen bleiben.
Ein Beweissicherungsgutachten dagegen dokumentiert einen Schaden genau. Insbesondere die Fotodokumentation, die darin enthalten ist, hat Geschädigten schon oft geholfen, siegreich auch aus einer juristischen Aufarbeitung hervorzugehen.
Als Geschädigter trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten und Sie haben die Wahl welchen Gutachter Sie zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs zu Rate ziehen.
Sollten Sie nicht bei uns vorbei kommen, ist eine Besichtigung bei Ihnen zu Hause oder auf der Arbeit kein Problem.
Wir versuchen immer so schnell wie möglich Ihnen das erstellte Gutachten zur Verfügung zu stellen, dies dauer idR. zwischen 2-3 Tagen.
Sind Sie Geschädigter, so trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten. Bei anderen Leistungen teilen wir Ihnen entsprechende Preise mit.